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Teilnahme Religionsunterricht: Antragstellung

Der Religionsunterricht ist in Bayern für die bekenntnisangehörigen Schülerinnen und Schüler Pflichtfach. Deshalb sind die Schülerinnen und Schüler, die einer Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören, grundsätzlich verpflichtet, am Religionsunterricht ihrer Konfession teilzunehmen.

In den Fällen, in denen diese Pflicht nicht besteht, z.B. bei bekenntnislosen Schülern oder Schülern, für deren Bekenntnis kein Religionsunterricht eingerichtet ist, sowie für Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, ist Ethik als Ersatzfach Pflicht.

Für bekenntnislose Schülerinnen und Schüler und für diejenigen, für deren Religionsgemeinschaft kein Religionsunterricht eingerichtet ist, besteht die Möglichkeit auf Antrag am Religionsunterricht als Pflichtfach teilzunehmen.

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