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Teilnahme Religionsunterricht: Antragstellung

Der Religionsunterricht ist in Bayern für die bekenntnisangehörigen Schülerinnen und Schüler Pflichtfach. Deshalb sind die Schülerinnen und Schüler, die einer Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören, grundsätzlich verpflichtet, am Religionsunterricht ihrer Konfession teilzunehmen.

In den Fällen, in denen diese Pflicht nicht besteht, z.B. bei bekenntnislosen Schülerinnen und Schülern, für deren Bekenntnis kein Religionsunterricht eingerichtet ist, sowie für Schülerinnen und Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, ist Ethik als Ersatzfach Pflicht.

Für bekenntnislose Schülerinnen und Schüler und für diejenigen, für deren Religionsgemeinschaft kein Religionsunterricht eingerichtet ist, besteht die Möglichkeit auf Antrag am Religionsunterricht als Pflichtfach teilzunehmen.

KMS vom 17.02.2023

KMS vom 31.03.2017

KMS vom 28.08.2017, berufliche Schulen