Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium kann eine Vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis von dem (Erz)Bistum, auf dessen Gebiet die Universität liegt, an der das Studium abgeschlossen wurde, beantragt werden.
Der Antrag ist beim zuständigen (Erz)Bischöflichen Ordinariat ca. ein halbes Jahr vor Eintritt in das Referendariat zu stellen. Der Antrag auf Erteilung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis kann also bereits vor dem Bestehen des I. Staatsexamens gestellt werden. Die Zeugniskopie ist in diesem Fall nachzureichen.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
Nachzureichen ist dem Antrag:
- Kopie des Zeugnisses über die I. Staatsprüfung bzw. Bachelor-/Masterzeugnis + Transcript of Records (TOR)
Die Vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis ist in der Regel bis zur Ablegung des II. Staatsexamens gültig.
Nach bestandener II. Staatsprüfung erhalten Sie die endgültige kirchliche Unterrichtserlaubnis, die Missio Canonica, auf Antrag vom (Erz)Bischof des (Erz)Bistums, auf dessen Gebiet Sie gegenwärtig ihren Dienstort haben.
Der Antrag auf Erteilung der Missio Canonica ist ein halbes Jahr vor Ende der Seminarausbildung zu stellen.