Zum Inhalt springen

Missio canonica: Die kirchliche Unterrichtserlaubnis

Was ist die Missio canonica?

Wer Religionsunterricht geben möchte, braucht dafür eine Bevollmächtigung durch die betreffende Kirche oder Religionsgemeinschaft. Sie wird auf Antrag nach der 1. Lehramtsprüfung als vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis (VUE) und nach der 2. Lehramtsprüfung als (endgültige) Missio Canonica vom jeweiligen Diözesanbischof erteilt.

In der Erzdiözese Bamberg erteilt der Diözesanbischof diese Beauftragung, die als Sendung verstanden wird. Daher der Name „missio“ - und „canonica“, weil sie ein Rechtsakt des Bischofs ist. 

Bitte richten Sie alle Anträge und Anfragen an: 

Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht
Missio Canonica
Heinrichsdamm 32
96047 Bamberg

Tel.: 0951 502-2408
Fax: 0951 502-2409
E-Mail: missiocanonica@erzbistum-bamberg.de

Wie beantrage ich die Missio Canonica?

In der Handreichung zur Missio Canonica finden Sie alle Informationen in einer Übersicht.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Missio canonica?

Wer die Missio Canonica beantragen möchte, muss

  • sich bewusst entscheiden, authentisch Religion unterrichten zu wollen und seine Bereitschaft erklären, den RU in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen;
  • getauft, gefirmt und Mitglied der katholischen Kirche sein;
  • während des Studiums und der Ausbildung an der Kirchlichen Studienbegleitung (link zum Mentorat) teilgenommen haben;
  • die einschlägige Lehrbefugnis durch das (Staats)Examen nachweisen;
  • in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der katholischen Kirche beachten.

Vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis

Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium kann eine Vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis von dem (Erz)Bistum, auf dessen Gebiet die Universität liegt, an der das Studium abgeschlossen wurde, beantragt werden.

Der Antrag ist beim zuständigen (Erz)Bischöflichen Ordinariat ca. ein halbes Jahr vor Eintritt in das Referendariat zu stellen. Der Antrag auf Erteilung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis kann also bereits vor dem Bestehen des I. Staatsexamens gestellt werden. Die Zeugniskopie ist in diesem Fall nachzureichen.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

Nachzureichen ist dem Antrag:

  • Kopie des Zeugnisses über die I. Staatsprüfung bzw. Bachelor-/Masterzeugnis + Transcript of Records (TOR)

Die Vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis ist in der Regel bis zur Ablegung des II. Staatsexamens gültig.

Nach bestandener II. Staatsprüfung erhalten Sie die endgültige kirchliche Unterrichtserlaubnis, die Missio Canonica, auf Antrag vom (Erz)Bischof des (Erz)Bistums, auf dessen Gebiet Sie gegenwärtig ihren Dienstort haben.

Der Antrag auf Erteilung der  Missio Canonica ist ein halbes Jahr vor Ende der Seminarausbildung zu stellen.

Missio Canonica II. Staatsprüfung

Bitte reichen Sie hierfür folgende Unterlagen ein:

Nachzureichen ist dem Antrag die Kopie des Zeugnisses über die II. Staatsprüfung

Alle vorliegenden Unterlagen der Vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis können in der Regel für die Antragsstellung der Missio Canonica wieder verwendet werden: Das Schulreferat der Erzdiözese Bamberg fordert diese Unterlagen gegebenenfalls beim ausstellenden Ordinariat an. Bitte geben Sie hierfür im Antrag den Ausstellungsort Ihrer Vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis an.

Die Missio Canonica wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes durch den (Erz)Bischof zeitlich unbefristet verliehen und ist für die jeweiligen (Erz)Diözesen des jeweiligen Bundeslandes gültig.

Bei einem Wechsel des Bundeslandes oder der (Erz)Diözese ist die Missio Canonica dem neu zuständigen Ortsbischof über das jeweilige Ordinariat bzw. Generalvikariat vorzulegen und wird in der Regel von diesem anerkannt.