Neben dem bereits bekannten Modellprojekt „Konfessioneller Religionsunterricht mit erweiterter Kooperation“ (RUmeK) kann ab dem Schuljahr 2024/25 mit dem Modellprojekt „Konfessioneller Religionsunterricht kooperativ“ (KoRUk) für die Jahrgangsstufen 1 und 2 genehmigt werden. Beide Modellprojekte gelten für den Fall, dass konfessioneller Religionsunterricht nicht angeboten werden kann.
Die folgenden Links führen zu den Ausführungen des Kultusministeriums. Die Anträge sind digital ausfüllbar.
Organisationsformen ab Schuljahr 2024/2025