Die vorläufige kirchliche Bevollmächtigung und die Missio canonica werden auf Antrag bei Vorliegen folgender Voraussetzungen erteilt:
- ein erfolgreicher Abschluss der für die Lehrtätigkeit an öffentlichen Schulen qualifizierenden Studien der katholischen Theologie
- die volle Eingliederung in die katholische Kirche durch die Initiationssakramente Taufe, Firmung und Eucharistie
- die Bereitschaft, im Rahmen des schulischen Bildungsauftrags den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen
- die Bereitschaft, ein Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht zu geben
Unterlagen für die Vorläufige kirchliche Bevollmächtigung
Die Vorläufige kirchliche Bevollmächtigung wird zeitlich befristet auf Antrag verliehen. Bitte reichen Sie etwa 6 Monate vor Beendigung Ihres Studiums an einer Universität im Bereich der Erzdiözese Bamberg folgende Unterlagen bei uns ein:
Die vorläufige kirchliche Bevollmächtigung gilt in der Regel für die Dauer des Vorbereitungsdienstes und ist Voraussetzung, um diesen beginnen zu können. Sie erhalten die Urkunde auf dem Postweg.
Unterlagen für die Missio canonica
Die Missio canonica berechtigt Sie zur dauerhaften Erteilung des Religionsunterrichts. Bitte reichen Sie etwa 6 Monate vor Beendigung Ihres Vorbereitungsdienstes an Ihrer Seminarschule im Bereich der Erzdiözese Bamberg folgende Unterlagen bei uns ein:
- Antrag auf Erteilung der Missio canonica
- Kopie der Zeugnisse, aus denen das Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen ersichtlich wird
- Referenzschreiben, erstellt von einer Person, die im kirchlichen Verkündigungsdienst tätig ist und nicht beruflich an der Ausbildung von Religionslehrkräften mitwirkt
- Nachweis über den Besuch der Mentoratsveranstaltungen
Die Missio canonica ist unbefristet und wird im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes durch den Erzbischof oder einem von ihm beauftragten Vertreter verliehen. Zeugnisunterlagen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, können selbstverständlich nachgereicht werden. Dies sollte unmittelbar nach Vorliegen erfolgen.