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Ein Beitrag von Alexander Pfister, Hauptabteilungsleiter Schule und Religionsunterricht:Wehrpflicht zwingt zur Sündenfrage

Pfarrbriefservice.de/Christine Limmer
Datum:
Veröffentlicht: 27.3.26
Von:
Pfister Alexander

Bamberg. Alexander Pfister, Leiter der Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht in der Erzdiözese Bamberg, hat sich Fragen zur viel diskutierten Wehrpflicht gestellt. Zu diesem Thema hat er folgenden Meinungsbeitrag verfasst:

Es ist wieder da - das Wort "Wehrpflicht". Alt, staatsmännisch, nüchtern - und zugleich schwer wie Blei. Wenn es fällt, geschieht etwas im Inneren. Viele spüren ein Unbehagen, manche ein Pflichtgefühl, andere Zorn oder Angst. Ich spüre vor allem eines: die Frage nach der Schuld. Denn hinter der politischen Diskussion um Verteidigung und Sicherheit steht etwas Tieferes, das kaum jemand laut ausspricht: Was darf ein Mensch - und was darf er nicht? Und was bleibt an ihm haften, wenn er es getan hat?

Anlass für mich, darüber konkret nachzudenken, war der Studientag der Universität Bamberg am 17.03.2026 zum Thema Krieg und Frieden, den wir von Seiten der Hauptabteilung u.a. beim Theologischen Café unterstützt haben. Ich schreibe aber nicht nur als Hauptabteilungsleiter der Erzdiözese Bamberg, sondern auch als Vater. Meine zwei Söhne sind mittlerweile 19 und 16 Jahre. Die Wehrpflicht ist für sie daher ein Thema! Was würde ich denken, wenn sie Post vom Staat bekämen, der ihnen erklärt, dass jetzt ihre Stunde sei? Ich würde sie ansehen, und in mir ginge die alte Frage der Christenheit auf: Kann man Befehl und Gewissen, Vaterland und Vaterunser versöhnen?

Ich weiß, wie sich diese Frage anfühlt - nicht nur als Vater, sondern aus eigener Erinnerung. 1996, nach dem Abitur, stand ich selbst vor ihr. Ich habe Zivildienst geleistet. Ob das die richtige Entscheidung war, weiß ich bis heute nicht mit letzter Sicherheit - ich weiß nur, dass ich sie ernsthaft gestellt habe. Genau das würde ich meinen Söhnen wünschen. Stellt euch der Frage. Flieht nicht vor ihr. Prüft, was euer Gewissen trägt - und was es nicht tragen kann. Und dann entscheidet. Ob das die Waffe ist oder deren Verweigerung: Entscheidend ist nicht das Ergebnis, sondern die Ernsthaftigkeit des Weges dorthin.

Die Bibel gibt keine einfache Antwort. Aber sie weicht nicht aus. "Du sollst nicht töten" - es ist das Gebot, das uns wachhält. Und doch weiß die Schrift selbst, dass es Situationen gibt, in denen Nicht-Handeln schuldig macht. David tötet Goliath - nicht aus Grausamkeit, sondern um sein Volk zu schützen. Die Makkabäer greifen zu den Waffen, weil der Glaube auf dem Spiel steht. Beide Erzählungen stehen freilich in einem bestimmten literarischen und historischen Kontext; sie sind keine kriegsrechtlichen Handbücher. Was sie bezeugen, ist etwas anderes: dass die Schrift den Konflikt kennt und ihm nicht ausweicht. Aber sie kennt auch die andere Stimme - die der Propheten. Jesaja und Micha träumen davon, dass die Völker ihre Schwerter zu Pflugscharen machen, ihre Speere zu Winzermessern (Jes 2,4; Mi 4,3). Diese Vision ist kein frommer Wunsch am Rand der Bibel. Sie ist Verheißung - und damit Maßstab. Der Christ lebt zwischen beiden Polen: dem Auftrag zum Schutz des Schwachen und der Sehnsucht nach einer Welt ohne Schwert. Und Jesus selbst sagt nicht: Ihr sollt nie kämpfen - er sagt: Selig sind die Friedensstifter. Das ist etwas anderes. Friedensstifter sind keine Menschen ohne Konflikte. Es sind Menschen, die den Konflikt durchstehen - und trotzdem auf Versöhnung zielen.

Aber genau das ist die Zumutung. Denn wer handelt, trägt. Auch wer im Recht ist. Auch wer schützt. Die katholische Tradition hat das nie beschönigt. Thomas von Aquin nennt drei grundlegende Bedingungen für den gerechten Krieg: rechtmäßige Autorität, gerechte Sache und rechte Absicht. Das Zweite Vatikanische Konzil hat diese Lehre um das Kriterium der Verhältnismäßigkeit präzisiert - und die Latte damit noch höher gelegt. Sind alle Bedingungen erfüllt, ist der Krieg erlaubt - aber er ist damit noch nicht gut. Erlaubt und gut sind zwei verschiedene Dinge. Selbst der gerechte Krieg hinterlässt Wunden - in den Körpern, in den Seelen, in der Geschichte.

Der Katechismus der Katholischen Kirche hat diese Lehre in den Nummern 2307 bis 2317 sorgfältig entfaltet. Er beginnt mit einer Erinnerung, die man nicht oft genug wiederholen kann. Der Friede ist nicht bloß Abwesenheit von Krieg, sondern Frucht der Gerechtigkeit - opus iustitiae pax (Nr. 2304). Wer also nach dem Recht zur Verteidigung fragt, muss zuerst nach der Gerechtigkeit der Verhältnisse fragen, aus denen der Konflikt erwächst. Die Nummern 2308 bis 2311 führen die Bedingungen des gerechten Krieges aus - und sie setzen die Latte bewusst hoch: Alle anderen Mittel müssen zuvor ausgeschöpft sein. Das ist keine Formalität. Es ist ein sittliches Urteil, das politische Entscheidungsträger ebenso bindet wie den einzelnen Soldaten. Und Nr. 2311 bestätigt ausdrücklich, was Gaudium et Spes 79 bereits gesagt hatte: Wer aus ernsthaft geprüftem Gewissen den Kriegsdienst verweigert, verdient Schutz - sofern er eine andere Form des Dienstes an der Gemeinschaft annimmt. Pflicht und Gewissensfreiheit schließen einander nicht aus. Sie stehen in Spannung - und genau diese Spannung auszuhalten ist das Zeichen eines reifen Bürgers wie eines reifen Christen.

Die Wurzeln eines weiterführenden Friedensdenkens reichen jedoch tiefer als der Katechismus - bis in die Enzyklika Pacem in Terris von Papst Johannes XXIII. aus dem Jahr 1963. Johannes formuliert dort vier Bedingungen, unter denen echter Friede möglich ist: Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe und Freiheit. Friede ist bei ihm keine politische Waffenruhe, sondern eine sittliche Ordnung - und er richtet sich erstmals nicht nur an Katholiken, sondern an alle Menschen guten Willens. Der Gedanke, dass Friede aktiv hergestellt werden muss und auf Gerechtigkeit als Fundament ruht, ist damit bereits 1963 klar ausgesprochen. Die Deutsche Bischofkonferenz hat diesen Gedanken in ihrem Dokument "Gerechter Friede" (2000) zum expliziten Paradigmenwechsel erhoben: weg vom gerechten Krieg als Leitfrage, hin zum gerechten Frieden als erstem Auftrag. Nicht mehr "Wann ist Krieg erlaubt?" steht im Zentrum, sondern die vorgelagerte und weitreichendere Frage: "Welche Bedingungen muss Friede erfüllen, damit er trägt?" Friede ist danach eine aktiv herzustellende Ordnung - gegründet auf Gerechtigkeit, Rechtssicherheit, den Schutz der Menschenwürde und die Überwindung struktureller Gewalt. Der gerechte Friede verneint das Verteidigungsrecht nicht. Er verschiebt jedoch den Blick entscheidend: Wer von Wehrpflicht spricht, muss sich deshalb zunächst fragen lassen: Welchen Frieden wollen wir eigentlich verteidigen? Und sind wir als Gesellschaft bereit, die politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen zu schaffen, unter denen dieser Friede nicht mehr verteidigt werden muss - weil er von innen her trägt? Das ist keine pazifistische Ausweichbewegung. Es ist die konsequente Weiterführung dessen, was Johannes XXIII. mit seiner Vision eines auf Gerechtigkeit gegründeten Weltfriedens meinte - und was der Katechismus mit opus iustitiae pax auf den Begriff bringt.

Papst Leo XIV. hat diese Linie seiner ersten Botschaft zum Weltfriedenstag 2026 auf eine Weise weitergeführt, die über die Tradition des gerechten Krieges hinausweist, ohne sie zu verwerfen. Sein Programm eines "unbewaffneten und entwaffnenden Friedens" - Friede, der nicht auf Angst oder Waffen beruht, sondern auf Dialog, Vertrauen und Empathie - atmet denselben Geist wie Pacem in Terris und das Friedensdokument der Bischofskonferenz: Friede ist keine Utopie, die man sich leistet, wenn man sich sicher fühlt. Er ist eine Gestaltungsaufgabe, die man angeht, bevor die Waffen sprechen. Wenn der Papst die wachsende "Kriegsbegeisterung" in der Welt anprangert und warnt, dass sie die internationale Rechtsordnung untergräbt, dann benennt er genau das, was Thomas von Aquin mit dem Begriff der recta intentio gemeint hat: dass die Absicht hinter dem Griff zur Waffe entscheidend ist - und dass eine Gesellschaft, die sich an den Krieg gewöhnt, diese Absicht unmerklich verschiebt. Denn das ist die theologische Grundüberzeugung, die hinter all dem steht: Gott will Friede, keinen Krieg - und jeder Krieg, auch der erlaubte, schuldet diesem Willen eine Antwort. Das gilt erst recht in einer Zeit, in der sich die Gestalt des Krieges selbst verändert hat. Thomas von Aquin dachte an das Schwert. Wir müssen an die Drohne denken. Und das ist mehr als ein technischer Unterschied.

Gaudium et spes Nr. 80 hat bereits 1965 solche Kriegshandlungen - die ohne Unterscheidung ganze Städte oder Gebiete und ihre Bevölkerung treffen und jeden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aufheben - als Verbrechen gegen Gott und den Menschen bezeichnet. Was das Konzil damals vor Augen hatte, waren Atombombe und Flächenbombardement. Heute müssen wir uns fragen, ob der algorithmische Krieg - die Drohne, die ferngesteuert tötet; der Cyberangriff, der Krankenhäuser lahmlegt; die KI-gestützte Zielerfassung, bei der kein Mensch mehr im Cockpit sitzt - dieselbe moralische Grenze überschreitet. Das Konzil hat der unterschiedslosen Vernichtung ganzer Städte oder Gebiete und ihrer Bevölkerung ein klares Nein entgegengesetzt. Die Logik dieser Antwort lässt sich nicht einfach auf neue Waffentechnologien übertragen, als wäre die Form egal und nur die Absicht entscheidend. Wer auf einen Knopf drückt und weiß, dass er damit vielleicht tötet - aber nicht wen, nicht wie viele, nicht ob Kombattant oder Zivilist -, der steht vor derselben Sündenfrage wie der Soldat mit dem Gewehr. Nur ohne dessen Gesicht.

Und das verändert auch die Frage der Wehrpflicht. Denn wer heute eingezogen werden könnte, dient möglicherweise nicht mehr in einer Kaserne an der Grenze, sondern vor einem Bildschirm. Die seelische Last, von der oben die Rede war - das stille Brechen, wenn Gewalt zum Werkzeug wird -, diese Last bleibt. Sie trägt nur keine Uniform mehr. Ich fürchte, das viele unserer jungen Menschen genau daran tragen würden: an dieser entpersönlichten, technisierten Form des Tötens, die so tut, als wäre sie sauber - und die deshalb keine Sprache mehr für das hat, was sie anrichtet.

Und das ist der Punkt, an dem die Kirche gefragt ist. Nicht um Parolen - weder für noch gegen die Wehrpflicht. Aber auch nicht in sakraler Neutralität, die am Ende niemandem nützt. Die Frage, ob eine Wehrpflicht politisch gerecht und sicherheitspolitisch verhältnismäßig ist, darf die Kirche nicht einfach dem Staat überlassen. Sie hat ihre eigene Stimme in dieser Debatte: die Stimme der Menschenwürde, der Verhältnismäßigkeit, des Friedensauftrags. Es gehört zur prophetischen Aufgabe der Kirche, politische Rahmenbedingungen zu befragen - und nicht erst dann zu sprechen, wenn die Gewissen der Einzelnen bereits belastet sind. Der gerechte Friede, den Johannes XXIII. grundgelegt und die Bischofskonferenz als Leitbild entfaltet hat, ist dabei nicht nur ein theologisches Konzept. Er ist ein politisches Programm, das die Kirche in die Debatte einbringen muss: als Maßstab dafür, ob die Mittel, die wir zur Sicherung des Friedens ergreifen, dem Frieden selbst noch dienen - oder ihn längst untergraben haben.

Das Zweite Vatikanische Konzil hat in Gaudium et Spes sowohl die Legitimität der Landesverteidigung als auch die Würde der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anerkannt - in einem und demselben Dokument. Die Kirche hat also nie eine Seite gewählt. Sie hat eine Haltung gewählt: die des aufmerksamen Begleiters im Gewissenskonflikt. Um Räume, in denen ein junger Mensch sagen darf: Ich weiß nicht, ob ich das kann. Und ich weiß nicht, ob ich es will. Ohne dass man ihm sofort erklärt, was er zu denken hat. Denn das Gewissen reift nicht durch Antworten, die von außen kommen. Es reift durch Fragen, die man aushält.

Die Sündenfrage ist deshalb keine Schwäche. Sie ist ein Zeichen von Tiefe. Wer sie stellt, hat verstanden, dass es im Leben Entscheidungen gibt, die einen prägen - unwiderruflich. Und dass man für solche Entscheidungen nicht allein gelassen werden darf.

Das gilt für den, der dient - und für den, der verweigert. Auch die Entscheidung zur Kriegsdienstverweigerung ist keine Flucht vor der Verantwortung, sondern kann Ausdruck eines ernsthaft geprüften Gewissens sein. Gaudium et Spes erkennt das ausdrücklich an. Was die Kirche nicht anerkennen kann, ist die Beliebigkeit - das Ausweichen ohne innere Auseinandersetzung. Ob jemand die Waffe trägt oder niederlegt: Entscheidend ist, ob er sich der Frage gestellt hat. Denn das Gewissen ist keine Meinung. Es ist, nach klassischer katholischer Lehre, die letzte und unvertretbare Instanz des sittlichen Urteils - aber eine, die der Bildung bedarf, der Wahrheit verpflichtet ist und vor Gott verantwortet werden muss.

Papst Leo XIV. hat den Friedensstiftern ein Programm gegeben: Frieden ist keine Utopie, sondern aktive Gestaltungsaufgabe - und er beginnt nicht auf dem Schlachtfeld, sondern im Herzen, im Dialog, im Vertrauen. Der gerechte Friede, den Johannes XXIII. als Vision in die Welt gestellt, den die Bischofskonferenz als Leitbild systematisiert und den Leo XIV. als prophetische Anfrage erneuert hat, weist in dieselbe Richtung: dass die entscheidende Frage nicht lautet, wie wir einen Krieg gerecht führen - sondern wie wir eine Welt bauen, in der er nicht mehr nötig ist. Vielleicht wird Gott uns eines Tages fragen, ob wir uns - angesichts dieser schweren Wahl - der Stunde wirklich gestellt haben: als Gesellschaft, als Kirche, als Eltern. Nicht ob wir die richtige Antwort hatten. Sondern ob wir füreinander da waren: in der Angst, im Zweifel, in der Schuld. Die Wehrpflicht mag ein staatliches Anliegen sein. Für den Christen ist sie mehr: eine Prüfung der Seele - und eine Einladung, einander mit dieser Prüfung nicht allein zu lassen.

von Alexander Pfister

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